Jennifer Irrgang
Stv. Leiterin Physiotherapie
Finanzierung eines Reha-Aufenthaltes
Der Rehabilitations-Aufenthalt muss ärztlich verordnet und begründet werden. Die Übertritte aus dem Akutspital in die Rehabilitationsklinik erfolgen in der Regel direkt. Die Finanzierung wird von der Kranken- oder Unfallversicherung übernommen. Dafür sind Beurteilung und Bewilligung durch den Vertrauensarzt notwendig. Für den Rehabilitations-Aufenthalt muss eine Spitalbedürftigkeit vorliegen.
Gesuche für eine Kostengutsprache können vom Vertrauensarzt resp. der Versicherung mit schriftlicher Begründung auch abgelehnt werden. Eine Wiedererwägung durch den einweisenden Arzt ist möglich. Ohne eine Kostengutsprache des Versicherers hat der Patient die Möglichkeit, als Selbstzahler einzutreten. Für eine Kostenberechnung rufen Sie uns bitte an, wir beraten Sie gerne. Telefon-Nummer 056 463 85 35/36/39.
Kosten für den Patienten bei vorliegender Kostengutsprache
Diese entstehen wie für alle Spitalaufenthalte im Rahmen von Franchise und Selbstbehalt sowie von CHF 15 pro Tag für jeden Patienten. (KVG)



